Gerade im Bereich energiesparendes und umweltbewusstes Bauen und
Modernisieren gibt es eine Menge öffentlicher Fördermittel. Wichtigstes
Förderinstrument für die Betreiber von Solarstromanlagen ist sicherlich
die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach
den Vorgaben des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Dieses Gesetz
garantiert dem Solarstromlieferanten faire Festpreise bis ins Jahr 2026
für jedes Kilowatt Leistung, das er aus seiner Privatanlage ins
öffentliche Netz einspeist. Attraktiv sind auch die günstigen KfW-Darlehen
speziell für die Errichtung von Solarstromanlagen.
Der Kredit wird ganz
einfach über Ihre normale Hausbank beantragt, ist aber viel
zinsgünstiger als ein übliches Darlehen in vergleichbarer Höhe. Wir
helfen Ihnen gerne bei Stellen Ihres Förderantrags.
Nutzen können Sie aber auch Steuervorteile, die z.B. eine neue Photovoltaikanlage mit sich bringt (zu Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater).